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Lkw-Maut wird zum 01. Juli 2018 auf Bundesstraßen ausgeweitet

23.04.2018

Quelle: Handwerkskammer Halle (Saale)

 

Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen.

Mautpflichtig sind alle für den Güterverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zGM (zulässige Gesamtmasse).

Mautpflicht auf Bundesstraßen gilt auch für Fahrzeugkombinationen

Eine Fahrzeugkombination ist eine Zugmaschine mit Anhänger. Auch wenn das Fahrzeug ohne Anhänger 7,5 Tonnen unterschreitet, aber mit Anhänger schwerer ist, gilt Mautpflicht.

 

Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu.

 

Für mautpflichtige Betriebe, die bereits bei Toll Collect (Betreiber des Mautsystems) registriert und deren Fahrzeuge mit einer „On Board Unit“ zur automatischen Mautmeldung ausgerüstet sind, ergeben sich durch die Mauterweiterung keine Verfahrensänderungen (jedoch ggf. Mehrkosten durch mehr mautpflichtige Nutzungskilometer).

 

Wichtig

Wer gegen die Mautpflicht verstößt, muss ein Bußgeld zahlen. Das gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Halter.

 

Im Zuge der Ausdehnung der Mautstreckennetzes sollten alle Betriebe, die Fahrzeuge und Fahrzeugzüge ab 7,5 t zGM nutzen und damit ab 1. Juli 2018 erstmals oder vermehrt mautpflichtige Strecken tangieren, prüfen, ob der Einbau einer „On Board Unit“ zur automatischen Mauterfassung Sinn macht. Anzuraten ist, sich bei einer Entscheidung für eine „On Board Unit“ möglichst frühzeitig um einen Termin für einen Einbau zu kümmern, da im Vorfeld der Mautausdehnung mit Engpässen zu rechnen ist.

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